Europäischer Gerichtshof zweifelt am deutschen Glücksspielgesetz
Der Vertrag, der seit dem Jahr 2008 in Deutschland das Glücksspiel regelt, ist ja bekanntlich sehr umstritten. Einige Bundesländer wollten diese Regulierung bereits abschaffen - wie man am Beispiel Schleswig-Holstein sieht.
Tatsache ist, dass durch diese Regulierung ein Monopol existiert, dass alle Glücksspiele und Sportwetten einschließt. Dieses Monopol wird ausschließlich von Staat reguliert und stößt somit bei potentiellen privaten Anbietern auf Unverständnis. Nun scheint aber ein Stein ins Rollen zu kommen, der diese Form der Regulierung in Deutschland ein für alle Mal zum Einsturz bringen könnte.
Der Europäische Gerichtshof äußerte nämlich Zweifel daran, ob der deutsche Glücksspielvertrag rechtens sei. Sein Argument dabei ist, dass diese Regulierung sich nicht mit dem Europäischen Recht vereinbaren lasse, da es gegen das europaweite Wettbewerbrecht verstoße. Mit der bestehenden Gesetzeslage schotten Deutschland nämlich den bestehenden Markt gegen alle privaten Anbieter ab. Durch das generelle Internetverbot und die umfangreichen Werbebeschränkungen geschieht dies auch ausgesprochen effektiv.
In Rahmen dieser Diskussion kam auch wieder das oft zitierte Argument unter Beschuss, welches als Begründung für den Glückspielvertrag von 2008 herhalten musste. Damals wurde nämlich argumentiert, dass die Regulierung zur Prävention von Spielsucht eingeführt werden solle. Paolo Mengozzi - seines Zeichens der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshof - sprach in diesem Zusammenhang davon, dass der deutsche Glücksspielvertrag nicht den Scheinheiligkeitstest bestehe. Das Spielsucht-Argument sei vorgeschoben und die Regulierung nur eine Quelle für staatliches Einkommen.
Gerade mit dem letzteren scheint es aber nicht allzu gut zu laufen. Die staatlichen Einnahmen sind nämlich erstaunlich gering, da Spieler lieber auf ausländische Seiten flüchten. Tatsächlich vermuten einige, dass mit einem lizenzierten Glücksspielmarkt in Deutschland die deutlich größeren Geldmengen in die staatlichen Kassen fließen würden.
Es bleibt aber noch offen, ob die Einschätzung des Europäische Gericht nun den Glücksspielvertrag zum kippen bringen können, oder nicht. Tatsächlich hat diese Regulierung sowieso nicht mehr allzu lange ihre Gültigkeit und wird 2012 auslaufen.
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