Schweizer Casinoverband macht ernst
Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) hat in der Schweiz im Jahr 2007 eine Ausnahme–Regelung für Pokertuniere festgelegt. Bei jedem Antrag für ein privat organisiertes Poker Turnier wird hier geprüft, ob beim Spielen mehr das Glück oder das Geschick im Vordergrund steht. Wenn das Geschick überwiegt, wird eine Genehmigung erteilt und somit wird eine privat organisiertes Poker Turnier, außerhalb eines staatlichen Casinos, zu einem legalen Event.
Seit dieser Ausnahme Regelung boomen Pokerveranstaltungen in der Schweiz geradezu. 189 sollen es laut Statistiken seit dem Erlass der Regelung sein. Das ist ein Faktum, dass dem Schweizer Casinoverband Sorgen bereitet. Derartige Events ziehen mögliches Klientel aus den Casinos und außerdem steht auch noch der Vorwurf mangelnder Kontrolle im Raum. Die Schweizer Casinos hätten schließich im Bezug auf Spielerschutz Verantwortung zu tragen.
Die ESBK hält jedoch an ihrer Regelung fest, schließlich würde jeder Fall geprüft werden. Nicht hinter jedem Pokerturnier steht automatisch eine Genehmigung. Vom Veranstalter seien genaue Auflagen einzuhalten, werden diese nicht eingehalten, dann drohen saftige Strafen.
Der Schweizer Casinoverband sieht nach der Ankündigung für eine Lockerung des Internet Glücksspiels seine Betriebe nun endgültig gefährdet und setzt nun konkrete Schritte. Der Verband hat diese Woche gegen den Pilotenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts Beschwerde eingelegt.
Der Casinoverband wollte die ESBK–Regelung schon einmal aushebeln. Die Beschwerde wurde damals jedoch abgewiesen und die Turnier Ausnahme für Texas Hold'em No Limit bestätigt. Eindeutig sei für das Gericht bei diese Poker Variante das überwiegen des Geschicklichkeits–Faktors festzustellen und dadurch würde diese Variante nicht mehr dem Glücksspielgesetz unterliegen. Es gebe bei dieser Variante auch kaum kriminelle Interesse, wie beispielsweise Geldwäsche. Auch das Argument des Spielerschutzes bzw. der Spielsucht sei nicht zulässig, da es sich hier um fixe Buy–In Summen handeln würde, die einen möglichen Verlust überschaubar machen.
Der Schweizer Casinoverband erhofft sich mit der neuerlichen Beschwerde eine nochmalige Prüfung der Ausnahme Regelung und gegebenenfalls einen Wiederruf des Bundesgerichts.
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