Schweiz berät über Pokerturniere mit kleinen Beträgen

Der Nationalrat befasst sich aktuell mit einer Legalmachung von Turnieren, bei denen es um 100 Franken geht, doch diese Idee wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht durchsetzen, aber die Schweiz zieht dennoch in Erwägung, diese Pokerturniere zu erlauben.

Diese wären mit dem Gegenvorschlag in Bezug auf die Bewegung "Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" konform. Das Thema der Pokerwettkämpfe wird erneut aufs Tapet gebracht, denn der Nationalrat wird in Kürze über die obgenannte Initiative und die Gegenidee sprechen.

Der Nationalrat der "SVP" legte mit der Hilfe von Amtskollegen dieser Partei und den Linken einen individuellen Minderheitsantrag vor, dies fand im Mai statt. Dieser Antrag beinhaltet, dass Wettkämpfe bei den Spielen Poker und Jass mit einem Einsatzlimit von 100 Franken in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fallen und diese somit erneut gestattet werden.

Die Glücksspiele, zu denen nach Ansicht des Bundesgerichts auch Poker zählt, unterliegen den Spielbankengesetz und dürfen lediglich in dafür vorgesehenen Spielstätten abgehalten werden. Mit dieser Frage befasst sich nun auch das Plenum der Großen Kammer. Bei der Kommission war es eine Minderheit, die die neue Strukturierung von Pokerwettkämpfen befürwortete und so wird die Idee des Nationalrats wahrscheinlich eine Idee bleiben.

Der große Einfluss des Casinoverbandes reicht zudem noch sehr weit, denn er klagte bis zum Bundesgericht und setzte so die Untersagung des Pokers, der nicht in Casinos stattfindet, durch. Ein internes Schreiben berichtet, dass der Casinoverband eine aktive Interessenvertretung in Kooperation mit einem Berater macht. Zusammen pflegt man laut dem Verband Kontakte zu wichtigen Volksvertretern, damit die Entscheidungen der Räte zu seinen Gunsten gefällt werden.

Der Antrag des Nationalrats im Zuge der obengenannten Initiative wird nicht weitergeführt werden, doch es könnte passieren, dass schon in nahe Zukunft eine Regelung mit seinen Zielen durchgesetzt wird. Grund: Das Exekutivgesetz, das zum Gegenvorschlag gehört, wird vermutlich eine Klausel in Bezug auf bescheidenere Pokerwettkämpfe integrieren. Somit würden diese Turniere auch legal sein, wenn sie nicht in Casinos stattfinden würden.

Der Bundesrat sagte, dass der Gegenvorschlag es dem Gesetzgeber möglich macht, Vorgaben für das Pokerspiel durchzusetzen, so beantwortete er ein Anliegen des Nationalrats. Dabei kann man noch kontrollieren, ob es in Bezug auf Pokerspiele mit kleineren Summen spezielle Vorgaben geben kann.

Dieser Wortlaut verdeckt, dass Wettkämpfe in dieser Disziplin bereits auf der Tagesordnung des Bundes sind. Das Bundesamt im Bereich Justiz hat eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die sich mit dieser Frage auseinandersetzt, so die stellvertretende Informationschefin. Im Zuge des Gegenvorschlags auf Verfassungsniveau hat man sich mit der ausführenden Legislative auseinandergesetzt. Die Gruppe bespricht sämtliche wichtige Fragen, dazu gehört laut der Informationschefin auch das Pokerspiel mit geringeren Summen.

Was das zuständige Bundesamt dabei bevorzugt, möchte sie nicht preisgeben. Der Bund befasst sich mit dieser Thematik, dies wird dadurch deutlich, dass die Verwaltung eine partielle Erlaubnis der Pokerturniere unter die Lupe nimmt, doch bis dahin wird noch viel Wasser den Rhein herunterfließen.

Bis man eine kohärente änderung des Gesetzes gültig werden lassen kann, gehen noch drei oder vier Jahre ins Land.

geschrieben am 05.10.2011 von Kristina Pechstein


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