Schleswig-Holstein weicht nicht von individuellen Glücksspielgesetz ab
Die Liberalisierung des äußerst lukrativen Glücksspielmarkts in Bezug auf andere Betreiber in der Bundesrepublik kommt immer näher, denn alle Bundesländer bis auf Schleswig-Holstein haben vor Kurzem in der deutschen Hauptstadt den kommenden Vertrag in Sachen Glücksspiel im Zuge der Liberalisierung unterzeichnet.
Man sieht hier 20 Zulassungen für Sportwettenbetreiber und eine Abgabe auf den Spielumsatz in Höhe von 5 Prozent vor. Poker und andere Casinospiele sind nach wie vor außen vor. Das Nordlicht möchte die Liberalisierung seines Glücksspielmarktes fortsetzen und schließt sich seinen 15 Kollegen daher nicht an.
Der Vertrag seiner Kollegen bedarf noch des Einverständnisses der Europäischen Kommission. Der Landesvater von Schleswig-Holstein sagte bei einer Zusammenkunft der Länderchefs, dass die Zusage durch die Parlamente der Bundesländer von der überprüfung der Gesetzesvorlage abhängig ist, die die Kommission durchführt.
Jedes Bundesland hat mitgeteilt, dass die Vorlage des Dokuments an den Landtag erst durchgeführt wird, wenn sie durch die Kommission genehmigt ist. Der Chef von Sachsen-Anhalt geht davon aus, dass aus Brüssel grünes Licht kommen wird und dass die Kommission mit den passenden Kompromiss einverstanden sein wird.
Einer Bestätigung in mündlicher Form soll in den kommenden Wochen auch in Schriftform vorliegen, dann hat auch der Norden die Gelegenheit, sich dem Dokument noch anzuschließen. Die 15 Länder möchten das Monopol auf Lotterien der Regierung beibehalten, doch der Markt für Sportwetten soll mit Begrenzungen geöffnet werden.
Der Norden will noch mehr wagen und stellte für das kommende Jahr einen individuellen Entwurf auf die Beine, dieser beinhaltet, dass es keine Beschränkungen für die Zulassungen in Bezug auf Betreiber von Sportwetten gibt und dass auch umfassendere Reklame hinsichtlich des Lottospiels möglich ist.
Virtuelle Glücksspiele, zu denen auch Poker gehört, sind gestattet. Der Landeschef im Norden, bestätigte, wenn ein verlässliches Statement der Kommission in Schriftform vorliegt, das der rechtlichen Einheit des Vertrags in Europa dient, dann wird sich auch das Parlament in Kiel besprechen.
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