Minderjähriger PokerStars-Spieler doch noch reich?

Im Fall des minderjährigen Pokerspielers "Zeurrr" gibt es nun ein paar neue Informationen, die vorangegangenen Meldungen zu diesem Thema wieder sprechen. Wer jetzt nicht weiß, worum es hier eigentlich geht, dem sei die ganze Angelegenheit noch einmal kurz erklärt:Der hölländische Online - Pokerspieler mit dem Pseudonym Zeurrr hat bei dem Sunday Million Cash Turnier bei PokerStars kräftig abgeräumt.

Ganze 518 tausend Dollar konnte der Spieler einsacken. Im Nachhinein kam aber heraus, dass Zeurrr erst 17 Jahre alt war, als er sich bei dem Online Portal angemeldet hatte und das Turnier spielte. Da man aber laut den Allgemeinen Benutzerbedingungen des besagten Anbieters mindestens 18 Jahre alt sein muss, gab es nun viel Diskussion darum, ob Zeurrr diese Summe überhaupt zusteht.

Im Rahmen dieser Meldung, die wohl soweit wie sie hier dargelegt hat stimmen sollte, gab es die Spekulation, dass PokerStars das Geld bereits wieder beschlagnahmt hätte und Zeurrr bereits wieder 518 tausend Dollar ärmer sei. Dieser Teil der Meldung hat sich nun als Ente entpuppt, denn die Sprecher von PokerStars dementierten diesen Teil. Die Verwirrung stammt wohl von einem falsch übernommenen Zitat einer Pokerseite im Internet und wurde danach von zahlreichen anderen Seiten übernommen.

Wie der besagte Anbieter aber nun weiter im Fall des 17-Jährigen Zeurrr vorgehen will, ist unklar. PokerStars hüllt sich diesbezüglich in Schweigen und äußerte sich lediglich so, dass man Ermittlungen in diesem Fall anstelle. So lange kann Zeurrr also noch das Geld behalten. Ob er es aber bis zum Ende der Ermittlungen mit vollen Händen ausgeben sollte, ist wirklich fraglich.

Denn der Sachverhalt ist immer noch jener, dass er gegen die AGBs des Anbieters verstoßen hat, bei dem er über eine halbe Millionen Dollar Cash bekommen hat. Auch mit guten Willen auf der Seite des Online Portals sieht die Situation da schlecht aus, da hier ein gewisser rechtlicher Druck herrscht.

geschrieben am 18.03.2011 von Karl Lohmann


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