Gerichtsurteil: Pokern statt Knast

Aus New Mexiko schwappte in diesen Tage eine Meldung herüber, die ebenso skurril wie unwahrscheinlich anmutet. Denn angeblich soll en Gericht in der vergangenen Woche einen wegen Betruges angeklagten Börsenmakler dazu verurteilt haben, Poker zu spielen. Damit sei dieser doch tatsächlich dem Gefängnis entgangen und muss nun seine umfangreichen Auflagen durch das Gericht mit dem Kartenspiel erfüllen. Unwahrscheinlich; aber wahr.

Genau dies passierte dem Verurteilten Samuel McMaster Jr. aus Albuquerque. Zu seiner Anklage kam der Börsenmakler deshalb, weil er umfangreiche Betrügereien mit Wertpapieren durchführte - 27 an der Zahl. Damit fügte er seinen Opfern erheblichen finanziellen Schaden zu, den man kaum hätte ausgleichen können, wenn er hinter Gittern gewandert wäre. So kam es zu der unorthodoxen Entscheidung des Gerichtes, McMaster nicht ins Gefängnis zu stecken, sondern ihm die Chance zu geben, das erbeutete Geld an die Betrogenen zurückzuzahlen. Die Summe um die es dabei geht ist durchaus nennenswert; so handelt es sich um einer Beute von 440 tausend Dollar, die McMaster auftreiben muss.

Aber was soll denn das ganze mit Pokern zu tun haben? Das hat der Wertpapierbetrüger wohl seinem Anwalt zu verdanken. Dieser konnte in der Verteidigung seines Mandanten scheinbar glaubhaft darlegen, dass die Gewinne aus Pokerspielen die einzige Einnahmequelle für McMaster seien. So habe dieser - laut einigen Quellen - bereits 30 tausend Dollar in Turnieren gewonnen und habe, so konnte man das Gericht überzeugen, gute Chancen die 440 tausend Dollar auf diesem Wege wiederzubeschaffen.

Für das Gericht schien also die Gleichung recht simpel zu sein, dass ein McMaster im Gefängnis keinem seiner Betrugsopfer das Geld zurückzahlen würde, aber ein McMaster am Pokertisch doch zumindest die Chance dazu hätte. So kam es dann zu der skurrilen Verurteilung zum Pokerspielen.

Sollte McMaster es allerdings nicht schaffen, auf diesen Wege das Geld zu beschaffen, drohen ihm nach wie vor 12 Jahre Gefängnis. Daher auch der Kommentar des Superintendent des New Mexico Regulation and Licensing Department - mit Namen Kelly O Donnell - der in einem öffentlichen Statement sagte: "Das ist für den Angeklagten kein Freifahrtschein raus aus dem Gefängnis." Es bleibt also abzuwarten, ob McMaster die Auflagen des Gerichts erfüllen kann, bevor er wirklich wieder auf freiem Fuß ist.

geschrieben am 19.08.2010 von Kristina Pechstein


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