Neuer Glücksspielvertrag abgeschmettert

Deutschland braucht dringend einen neuen Glücksspielvertrag, denn die aktuellen Regelungen sind altersschwach und ihnen geht langsam die Zeit aus.

Am 1. Januar 2012 muss ein neuer Vertrag für die Regulierung von Glücksspiel in Deutschland etabliert sein. Bisher gab es dafür auch einen heißen Kandidaten, zu dem bereits 15 der 16 Ministerpräsidenten ihre Zustimmung gegeben hatten. Dieser wurde bei der EU-Kommission zur Prüfung eingereicht.

Die Beobachter und Anbieter der deutschen Glücksspielunternehmen sahen den neuen Regulierungen dabei von Anfang an mit Misstrauen entgegen - der Entwurf für den neuen Glücksspielvertrag war alles andere als beliebt. Nur sieben Lizenzen sollten innerhalb von Deutschland vergeben werden.

Ein sprichwörtlicher Tropfen auf den heißen Stein für einen Markt, von dem man sich Einnahmen in Milliardenhöhe erhoffen wollte. Hinzu kamen Abgaben in enormen Höhen, die kaum ein Anbieter sich hätte leisten können. Genauer gesagt sollten es ganze 16,6 Prozent Steuer sein, die erhoben werden sollten. Auch die European Gaming and Betting Association reichte bereits Beschwerde gegen den vorgeschlagenen Entwurf ein.

Daher werden wohl viele Beobachter erleichtert sein zu lesen, dass die EU-Kommission, bei dem der Entwurf für den neuen Glücksspielvertrag zur Prüfung vorgelegt wurde, diesen abgeschmettert hat. Nun gilt es für die Politiker, den unbeliebten Entwurf möglichst zügig zu überarbeiten, wieder unter den Ministerpräsidenten zu beschließen und dann geht es wohl wieder zur EU-Kommission. Lediglich einen Monat haben sie dafür Zeit.

Vielleicht rüttelt die Entscheidung die Ministerpräsidenten endlich wach, das auch der neue Entwurf für die Regulierungen des Glücksspiels in Deutschland in eine falsche Richtung gehen. Der alte Vertrag hat der Industrie durch falsche Maßnahmen enorme Umsätze gekostet. Denn unter dem Vorwand der Suchtprävention und des Spielerschutzes wurde mit ihm das staatliche Monopol gerechtfertigt.

Dafür gab es damals auch Schelte durch den Europäischen Gerichtshof. Die Ministerpräsidenten müssen sich nun aber anstrengen, einen Vertrag zu entwerfen, dem die Eu auch zustimmen möchte.

geschrieben am 25.07.2011 von Kristina Pechstein


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