Ministerpräsidenten unterzeichnen Glücksspielstaatsvertrag
Nun wurde es doch zu einem Beschluss in letzter Minute; am vergangenen Donnerstag haben 15 der Ministerpräsidenten von Deutschland endlich den neuen Glücksspielvertrag unterschrieben.
In letzter Minute, weil in ein paar Wochen der aktuelle Vertrag von Deutschland, der das Glücksspiel regelt, ausläuft. Genauer am ersten Januar und der ist nicht mehr lange hin.
Aber dennoch ist der neue Glücksspielvertrag kein Grund zu jubeln für die deutschen Glücksspieler und vor allem für die Pokerszene fällt das Ergebnis enttäuschend aus. Bis zum Schluss hoffte man schließlich, dass sich die 15 Bundesländer an Schleswig-Holstein und seinem Alleingang ein Beispiel nehmen würden. Stattdessen setzt man nun doch auf eine Form der Regulierung, die dem Markt weder gerecht wird, noch zeitgemäß ist.
Denn was im März für Deutschland an Konzessionen vergeben wird, ist eigentlich für einen milliardenschweren Markt nicht genug. Gerade mal 20 Lizenzen soll Deutschland bekommen. Dazu kommen eine Spielersteuer von 5 Prozent und ein weiterhin staatliches Lotterie-Monopol.
Der schwerwiegendste Punkt ist aber wohl, dass man ganz und gar darauf verzichtet, den Markt des Online Glücksspiels zu legalisieren. Der Glücksspielstaatsvertrag der 15 Ministerpräsidenten scheint das Phänomen des Casinos und des Pokerns im Internet ganz und gar zu ignorieren und rückt stattdessen die zahllosen Spieler in die Illegalität. Dabei hat erst vor kurzem die Europäische Kommission darauf hingewiesen, dass ein moderner Umgang mit dem Thema notwendig sei und hatte zu einer Regulierung dieses Marktes ermutigt.
Dass dieser Hinweis und auch die vorangegangenen Kritiken der Europäischen Kommission von der deutschen Politik geradezu ignoriert werden, könnte für den Glücksspielstaatsvertrag das Scheitern herbeiführen - und das prognostizieren einige Beobachter schon vor dem Inkrafttreten.
Denn obwohl der neue Glücksspielvertrag des deutschen Staates einiges neu machen will, übernimmt er doch grundlegende Mängel des alten, die nicht mit dem aktuellen EU-Recht überein gebracht werden können. Das bestätigte auch die EU- Kommission.
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