Landgericht Bremen hält weiterhin am Glücksspielvertrag fest
Nachdem in den vergangenen Monaten immer wieder kleine Schritte gemacht wurde, um die gesetzliche Regulierung von Glücksspielen in Deutschland zu lockern und zu liberalisieren, muss man nun wieder von einem Rückschritt berichten.
Schauplatz dieser Meldung war das Landgericht Bremen, wo ein Sportwettenanbieter auf der Anklagebank saß. Es ging dabei um das Verbot der Internetseite des Anbieters, auf der verschiedene Möglichkeiten angeboten wurden, um Sportwetten zu tätigen. Dabei bewegten sich die Einsätze aber stets bis zu der Marke von 50 Cent und überstiegen diese bei keinem der Angebote. Die klagende Partei vertrat allerdings die Meinung, dass die Sportwetten auf dieser Seite ohne Erlaubnis durchgeführt würden und erhob vor Gericht die Erhebung eines Unterlassungsanspruchs.
Die beklagte Partei - Inhaber der besagten Internetseite - verteidigte sich aber vehement mit der Argumentation, dass der deutsche Glücksspielvertrag, auf den sich ein solches Verbot stützen müsste, verfassungs- und gemeinschaftswidrig sei. Dies wurde bereit im Juli diesen Jahres von dem Europäischen Gerichtshof bestätigt, der dem deutschen Glücksspielvertrag gegenüber dem Recht der Union als nicht zulässig deklarierte. Seitdem tobt in den deutschen Rechtsinstanzen die Diskussion um die zukünftige Handhabung von Glücksspiel in Deutschland.
In Bremen schienen diese Fakten allerdings wenig Eindruck zu machen und man wies dieses Argument entschieden ab. Dies bestätigte Markus Ruttig, der als Rechtsanwalt der klagenden Partei auftrat. Damit schließt sich das Landgericht Bremen der Mehrheit der deutschen Gerichte und Instanzen an, die den Glücksspielvertrag nochimmer als voll gültig erachten. Dabei wurde vor allem erneut betont, dass es im Sinne der Gemeinschaft wäre, die Betrugsgefahren im Internet unter Kontrolle zu halten und Suchprävention zu üben - jenes Argument also, dass der Europäische Gerichtshof bereits als "vorgeschoben" einschätzte.
Leider ignoriert die deutsche Rechtssprechung also die Missbilligung des Glücksspielvertrages durch das europäische recht und hält daran fest. Lange kann sie dies aber nicht mehr tun, da für diese Regulierung auch langsam die Zeit ausläuft. Bereits 2012 wird er nämlich seine Gültigkeit verlieren.
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