Der Glücksspielstaatsvertrag sorgt für Aufregung in Deutschland
Nicht erst seit jetzt sorgt der Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland für Aufregung. Rund um das Thema haben bereits unzählige Diskussionen stattgefunden, genau wie Streitgespräche und unterschiedlichste Meinungen zu diesem Thema wurden geäußert.
Der bestehende Glücksspielstaatsvertrag wurde im Oktober dieses Jahres für nichtig erklärt, woraufhin die Ministerpräsidenten der Länder einen Entwurf anfertigen mussten, der den Glücksspielmarkt in Deutschland liberalisieren und auch regulieren sollte. Nachdem der erste Entwurf der Ministerpräsidenten von Seiten der EU-Kommission abgelehnt wurde, hatten die Verantwortlichen nach einigen Diskussionen einen neuen Gesetzesentwurf formuliert.
Von dem neusten Entwurf konnten jedoch nicht alle Bundesländer überzeugt werden, denn Schleswig-Holstein verabschiedete im September 2011 ein eigenes Glücksspielgesetz, welches die Liberalisierung des Marktes umsetzen soll, zumindest im eigenen Bundeland. Dieses Gesetz wurde bereits von der EU-Kommission abgesegnet, was wohl nun auch dazu führte, dass das Bundesland sich enthielt und nun nur 15 Ministerpräsidenten den Entwurf für den Glücksspielstaatsvertrag unterzeichneten.
Der jetzige, von den Ministerpräsidenten unterzeichnete, Entwurf für den Glücksspielstaatsvertrag beinhaltet die änderung, dass künftig 20 Lizenzen an Sportwettenanbieter herausgegeben werden sollen. Eine Regulierung von Online Poker und Online Casinos ist hingegen in diesem Entwurf nicht vorgesehen, so dass diese Bereiche in Deutschland, abgesehen von Schleswig-Holstein, weiterhin verboten bleiben sollen.
Nachdem nun die Unterzeichnung der Ministerpräsidenten stattgefunden hat und Schleswig-Holstein weiterhin an dem Alleingang festhält, ist unklar was als nächstes passieren wird. Bisher habe die EU-Kommission sich nicht zu dem Entwurf geäußert. Manche rechnen mit der Zustimmung, andere glauben an die direkte Ablehnung des Entwurfs. Die Möglichkeit, dass die EU-Kommission Klage gegen die BRD einreicht ist gegeben, aber damit scheint sich keiner beschäftigt zu haben, denn wichtiger schien es, den Entwurf fertig zu stellen, da das Jahr nun kurz vor dem Ende steht.
Der Alleingang und die Enthaltung von Seiten Schleswig-Holsteins bei dem Entwurf für den Glücksspielstaatsvertrag machen die Beteiligten und die Betroffenen nun unsicher. Unternehmen werden sich weiterhin für Lizenzen in Schleswig-Holstein bewerben, während der Rest des Landes anderen Regulierungen nachgeht. Dies sei jedoch nicht mit dem EU-Recht vereinbar, da dies eine Spaltung des Landes bedeuten würde. Wie es weitergehen wird bleibt unklar und darf mit Spannung in naher Zukunft erwartet werden.
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